Pflegebedürftige erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der jeweilige Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments durch eine(n) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) ermittelt.