Pflegegrade

Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt ein(e) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) einen der nachfolgenden Pflegegrade fest:

Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung