Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt ein(e) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) einen der nachfolgenden Pflegegrade fest:
Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt ein(e) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) einen der nachfolgenden Pflegegrade fest:
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung