Grundsätzlich werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegegrade 2 bis 5 gewährt.
Eine Sonderstellung nimmt der Pflegegrad 1 ein. Bei diesem Personenkreis sind die Beeinträchtigungen von geringem Ausmaß und liegen vorrangig im somatischen Bereich. Deshalb stehen Beratungs- und Schulungsangebote sowie Entlastungsleistungen im Vordergrund.