Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen durch zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung entlastet und der Verbleib der zu betreuenden Menschen in der häuslichen Umgebung gesichert werden. Der berechtigte Personenkreis verfügt pro Monat über einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro.
Werden die Mittel im Kalenderjahr nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Grundsätzlich wird diese Leistung der Pflegeversicherung für die Pflegegrade 1- 5 gewährt und wird nicht direkt ausbezahlt.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einsetzbar für:
– Bestimmte Angebote zur Unterstützung im Alltag
– Leistungen der Kurzzeitpflege
– Leistungen der Tages- und Nachtpflege
– bestimmte Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste